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   OLG Hamm, 02.02.2017 - III-1 VAs 156/16   

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OLG Hamm, 02.02.2017 - III-1 VAs 156/16 (https://dejure.org/2017,11765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2017 - III-1 VAs 156/16 (https://dejure.org/2017,11765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - III-1 VAs 156/16 (https://dejure.org/2017,11765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckungsreihenfolge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollstrO § 44b; EGGVG §§ 23 ff.
    Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafen vor einer Unterbringung gemäß § 64 StGB

  • rechtsportal.de

    StVollstrO § 44b; EGGVG §§ 23 ff.
    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckungsreihenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 7/14
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16
    Demnach wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen, es sei denn, dass gerade durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann, wenn also durch den sofortigen Beginn der Maßregel deren Erfolgsaussichten entscheidend gemindert werden würden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.03.2014, - 1 VAs 17/13 - und Beschluss vom 07.08.2014, - 2 VAs 7/14 - Fischer, StGB, 64. Aufl., § 67 Rn. 5 zur entsprechenden Regelung in § 67 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16
    Die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen von 62 bzw. 56 Tagen aus früheren Verurteilungen (321 Js 54/09 und 34 Js 28/11 StA Paderborn) sowie die Freiheitsstrafe von 10 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 19.02.2014 bis zum Zweidritteltermin - dem Zeitpunkt der Aussetzungsmöglichkeit - zu vollstrecken, ist sachgerecht im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten von 62 bzw. 56 Tagen um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2012, 5 AR (VS) 40/11) und dass die Freiheitsstrafe von 10 Monaten noch nicht teilvollstreckt ist.
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 27/19

    Ermessensfehler bei der Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

    Bereits aus Gründen einheitlicher Handhabung unter Berücksichtigung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist im Hinblick darauf, dass auch im Falle der Vollstreckung mehrerer Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StrVollstrO) der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG gegeben ist, in der vorliegenden Konstellation gleichfalls der Rechtsweg nach den §§ 23 ff EGGVG und nicht nach den §§ 458 Abs. 2, 462, 462 a StPO (so aber z.B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. März 2001 zu 1 Ws 28/01) eröffnet (vgl. Senat, Beschlüsse vom 08. April 1999 zu 1 VAs 120/98, veröffentlicht bei juris; vom 02. Februar 2017 zu III-1 VAs 156/16 und 22. Februar 2018 zu III-1 VAs 120/17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Oktober 2015 zu VAs 14-15/15, zitiert nach juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass in Fällen, in denen eine angeordnete Maßregel (auch) mit einer noch nicht einmal teilvollstreckten widerrufenen (Gesamt-)Freiheitsstrafe aus einem anderen Erkenntnisverfahren zusammentrifft und insoweit im Hinblick auf das Unterbrechungsgebot aus § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 57 StGB ohnehin ein Vorwegvollzug bis zum Halb- bzw. Zwei-Drittel-Zeitpunkt dieser Strafe anzuordnen ist, um das Ziel der Maßregel i.S.d. § 44b Abs. 1 Satz 1 StrVollstrO leichter zu erreichen, es nicht zu beanstanden ist, wenn - zumal recht kurze - widerrufene Strafreste aus anderen Erkenntnisverfahren gleichfalls vor Beginn der Maßregel vollstreckt werden (Senat, Beschluss vom 02. Februar 2017 zu III-1 VAs 156/16).

  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden

    Auch unter Berücksichtigung der Neufassung des § 67 Abs. 6 StGB ist die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde regelmäßig nicht zu beanstanden, im Anschluss an den Vorwegvollzug eines Teils der neben der Unterbringung gemäß § 64 Abs. 6 StGB verhängten Freiheitsstrafe zunächst eine nach einem Bewährungswiderruf zu vollstreckende anderweitige Freiheitsstrafe zu vollstrecken (Fortführung von OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2017 - III - 1 VAs 156/16-, juris).

    Der Senat hat zur Frage der Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und einer Maßregelanordnung in verschiedenen Verfahren zuletzt - in Übereinstimmung mit dem auch seitens des Betroffenen erwähnten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 2014 (1 VAs 9/14, juris) - mit Beschluss vom 02. Februar 2017 (1 VAs 156/16, juris) u.a. folgendes ausgeführt:.

  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

    Dies steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen aus früheren Verurteilungen vor dem Beginn des Maßregelvollzugs zu vollstrecken, im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGHSt 57, 155 = NJW 2012, 1016, juris Rn. 12), sachgerecht sei und durch eine so bestimmte Vollstreckungsreihenfolge es möglich sei, ohne Bemühung des unwägbaren Gnadenverfahrens nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung in der Unterbringung sämtliche dann offenen Strafreste entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Bewährung auszusetzen und dadurch zu verhindern, dass der Behandlungserfolg durch einen anschließenden Strafvollzug wieder gefährdet wird (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 2.2.2017 - III-1 VAs 156/16, juris Rn. 12 f. und vom 22.2.2018 - III-1 VAs 120/17, juris Rn. 12 f.).
  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

    Dies steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen aus früheren Verurteilungen vor dem Maßregelvollzug zu vollstrecken, im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11, juris Rn. 11), sachgerecht sei und durch eine so bestimmte Vollstreckungsreihenfolge es möglich sei, ohne Bemühung des unwägbaren Gnadenverfahrens nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung in der Unterbringung sämtliche dann offenen Strafreste entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Bewährung auszusetzen und dadurch zu verhindern, dass der Behandlungserfolg durch einen anschließenden Strafvollzug wieder gefährdet wird (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 02.02.2017 - III-1 VAs 156/16, juris Rn. 13, und vom 22.02.2018 - III-1 VAs 120/17, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 17.04.2023 - 203 VAs 8/23

    Generalstaatsanwaltschaft, Vorwegvollzug, Freiheitsstrafen,

    Befindet sich der Betroffene noch nicht im Maßregelvollzug, sollte die Vollstreckungsreihenfolge nach der gesetzlichen Wertung von § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 StGB grundsätzlich so gestaltet werden, dass nach der erfolgreichen Behandlung in der Unterbringung die Möglichkeit besteht, alle zur Verbüßung anstehenden Strafen zur Bewährung auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 203 VAs 204/20 -, juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2017 - III-1 VAs 156/16 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
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